Während die Kommunikation durch den Beirat Findorff, der momentan in den Osterferien ist, unter der fatal schlecht gepflegten Seite »Stadtteilthemen« eine Katastrophe bleibt, hat das Amt für Straßen und Verkehr jetzt erfreulicherweise die Straßen und Maßnahmen in Findorff benannt, in denen als erster Schritt der Parkraumneuordnung im Stadtteil bis Ende April 2025 die Rettungssicherheit wieder hergestellt wird.
Wir lesen: »Es werden zunächst aber nur in den Straßen verkehrsbehördliche Maßnahmen umgesetzt, in denen dies zur Sicherstellung der Rettungssicherheit unmittelbar und zwingend erforderlich ist. ... Die AnwohnerInnen dieser ersten Straßen werden zunächst mit Informationsschreiben über die konkret in ihren Straßen beabsichtigten Maßnahmen informiert. Nachdem dann die verkehrsbehördlichen Maßnahmen umgesetzt wurden, werden die genannten Straßen verstärkt vom Ordnungsamt kontrolliert. Bei Nichtbeachtung können im Anschluss Bußgelder verhängt oder falls dies erforderlich ist, Fahrzeuge abgeschleppt werden.«
Das Bremer Konzept zum Umgang mit Gehwegparken soll übrigens im weiteren Verlauf stufenweise umgesetzt werden:
- 1. Stufe: Maßnahmen für die Rettungssicherheit in Stadtteilen mit besonders hohem Handlungsbedarf
- 2. Stufe: Maßnahmen für die Rettungssicherheit in den übrigen Stadtteilen
- 3. Stufe: Ordnen des Parkens und Herstellung bzw. Verbesserung von Barrierefreiheit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf (»Parken in Quartieren«)
- 4. Stufe: Ordnen des Parkens in Quartieren in den außenliegenden Stadtteilen
FINDORRF GLEICH NEBENAN dokumentiert nachfolgend ganz konkret die bisher genannten sechzehn Straßen in unserem Stadtteil mit den jeweils akut geplanten Maßnahmen, die laut Beiratsprotokoll bis Ende April 2025 umgesetzt werden sollen:
1. Goesselstraße
In der Goesselstraße werden die Verschwenkungsbereiche der Baumnasen mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbote) freigehalten.
2. Brandtstraße
In der Brandtstraße werden die Verschwenkbereiche der Baumnasen mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten. Die Einmündungsbereiche im Kreuzungsbereich Winterstraße werden werden mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Lininen) freigehalten.
3. Grünbergstraße
In der Grünbergstraße werden die Einmündungen im Kreuzungsbereich Winterstraße mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Lininen) und die Torausfahrt zur Findorffstraße wird durch Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten. Zur Verbesserung der Rettungssicherheit ist bei entsprechenden Anleiterhöhen/ Gebäudehöhen die Einrichtung von einer Freifläche ab Hausnummer 13 mittels Fahrradbügeln einseitig am Fahrbahnrand in einer Länge von 5 Meter erforderlich.
4. Thielenstraße
In der Thielenstraße werden die Einmündungsbereiche zur Winterstraße durch Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) und die Torausfahrt zur Findorffstraße wird durch Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten. Zur Verbesserung der Rettungssicherheit ist bei entsprechenden Anleiterhöhen/ Gebäudehöhen die Einrichtung von einer Freifläche ab Hausnummer 17 mittels Fahrradbügeln einseitig am Fahrbahnrand in einer Länge von 5 Meter erforderlich.
5. Katrepeler Straße
In der Katrepeler Straße werden die Einmündungsbereiche zur Worpsweder Straße, Herbstraße und Winterstraße durch Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linien) freigehalten. Zusätzlich wird der Einmündungsbereich linksseitig von der Winterstraße kommend bis Hausnummer 6 mit Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten.
6. Lilienthaler Straße
In der Lilienthaler Straße werden die Verschwenkbereiche der Baumnasen mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten.
7. Geibelstraße
In der Geibelstraße werden die Einmündungen im Kreuzungsbereich Worpsweder Straße anhand von Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Lininen) freigehalten.
8. Andreestraße
In der Andreestraße wird im Teilstück zwischen Hemmstraße und Worpsweder Straße das Parken auf der linken Seite mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) unterbunden. Die Autos, die momentan auf der rechten Seite aufgesetzt Parken sollen am Fahrbahnrand parken. Im Teilstück zwischen Herbststraße und Worpsweder Straße wird das Parken auf der linken Seite mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverboten) unterbunden. Außerdem wird die gegenüberliegende Seite der Baumnase auf Höhe Hausnummer 20 mittels Haltverbot freigehalten. Mehr lesen...

9. Tarmstedter Straße
Der Einmündungsbereich in der Tarmstedter Straße wird im Kreuzungsbereich Worpsweder Straße in Fahrtrichtung Hemmstraße freigehalten. Dies geschieht durch das Aufstellen von Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) gegenüber der Baumnase.
10. Frielinger Straße
In der Frielinger Straße wird das aufgesetzte Parken auf der rechten Seite mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) unterbunden.
11. Hallerstraße
In der Haller Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.
12. Jenaer Straße
In der Jenaer Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.
13. Marburger Straße
In der Marburger Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.
14. Gießener Straße
In der Gießener Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.
15. Helmstedter Straße
In der Helmstedter Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.
16. Herbststraße
Zwischen den Einmündungen Lilienthaler Straße und Timmersloher Straße wird das Parken auf eine Seite verlegt. Auf der gegenüberliegenden Seite wird dazu ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) eingerichtet.
Was außerdem passieren soll...
Parallel wird das Amt für Straßen und Verkehr nach alternativen Parkflächen suchen und dafür u.a. mit Betreibern von Supermärkten zu sprechen – als Teil eines neuen Parkraumkonzeptes, das auf der letzten Sitzung im Dezember 2024 zur Wiederherstellung der Rettungssicherheit noch nicht Thema war, aber offensichtlich in Arbeit ist und demnächst folgen soll.
Die nächste Sitzung des Fachausschusses »Bau, Umwelt, Klima und Verkehr« findet voraussichtlich am 6. Mai 2025 um 19.00 Uhr statt. Es ist davon auszugehen, dass der Stand der bis dahin erfolgten Umsetzungen und eine Darstellung der weiteren Schritte auf dieser Sitzung Thema sein wird. Der Veranstaltungsort wird in der Regel acht Tage vorher durch das Ortsamt West bekannt gegeben. Obwohl eine große BürgerInnenbeteiligung erwartet wird, ist die Sitzung bisher nicht als hybride Veranstaltung mit gleichzeitiger Bürgerbeteiligung online geplant.
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