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Eine Kreuzung, zwei Straßen: Wo man in Findorff korrekt parkt. Und wo nicht.

Die Straßenverkehrordnung ist eindeutig: Geparkte Autos gehören auf die Straße und nicht auf den Gehweg. Viele FindorfferInnen halten sich an die Verkehrsregeln, aber andere pochen lautstark auf ein vermeintliches »Gewohnheitsrecht«, das es nicht gibt. Seit Jahren illegales und korrektes Parken sind manchmal nur eine Straße voneinander entfernt. FINDORFF GLEICH NEBENAN macht das völlig unterschiedliche Parkverhalten im Stadtteil anschaulich.

 

Zunächst: Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt? Selbstverständlich nicht. Der ADAC bringt die gültige Starßenverkehrsregel auf den Punkt: »Das Halten und Parken auf Gehwegen ist verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, verboten. Parkt man dort trotzdem unzulässig, werden Bußgelder ab 55 Euro fällig.« 

 

Letzteres ist in Bremen bisher weiterhin nicht zu erwarten, da der zuständige, aber offensichtlich unwillige SPD-Innensenator ernsthaft gegenüber der Presse erklärt hat »Abzetteln bringt uns nicht weiter.« Die Frage ist: Was bringt uns denn weiter? Vielleicht korrektes Parken durch die sichtbare Neuordnung des Parkraumes? Vielleicht mehr Personal und mehr Kontrollen durch das Ordnungsamt, für das das Innenressort verantwortlich ist?

 

Die magere Halbjahresbilanz des Bremer Abschlepp-Erlasses des Innensenators, der eigentlich bei weniger als 1,50 m zugeparkter Begegnungsbreite auf dem Gehweg tätig werden wollte: In Bremen wird laut Nachfrage von »buten un binnen« alle drei Tage ein Auto abgeschleppt. Wohlgemerkt: In ganz Bremen. Mehr lesen...

 


Auf der Straße: korrektes Parken in der Karlshafener

AnwohnerInnen in der Karlshafener Straße, die ihre Fahrzeuge korrekt auf der Straße parken,  Foto: Mathias Rätsch
AnwohnerInnen in der Karlshafener Straße, die ihre Fahrzeuge korrekt auf der Straße parken, Foto: Mathias Rätsch

Auf dem Gehweg: illegales Parken in der Freiberger

AnwohnerInnen in der Freiburger Straße, die ihre Fahrzeuge illegal beidseitig auf den Gewegen parken,  Foto: Mathias Rätsch
AnwohnerInnen in der Freiburger Straße, die ihre Fahrzeuge illegal beidseitig auf den Gewegen parken, Foto: Mathias Rätsch

Werden wir anschaulich: Von der Magdeburger Straße, die auf den Findorffmarkt führt, gehen, wenige Meter voneinander entfernt, recht und Links zwei Straßen ab: Die  Karlshafener Straße und die Freiberger Straße . Beides sind Einhahnstraßen. 

 

So unterschiedlich ist das Parkverhalten in Findorff: Während die AnwohnerInnen an der Karlshafener Straße ausschließlich korrekt auf einer Seite auf der Straße parken, ist die Freiberger Straße beidseitig komplett illegal zugeparkt. Im Notfall kommt keine Feuerwehr durch. Auch die erforderlichen Gehwegbreiten für FußgängerInnen, RollstuhlfahrerInnen und Eltern mit Kinderwagen wurden in dieser Straße noch nie eingehalten.

 

Großes Glück bisher für die FalschparkerInnen im gut situierten Teil Findorffs: Die AnwohnerInnen sind in dieser Straße von der derzeit geplanten Einführung von Bewohnerparken nicht tangiert. Aber was nicht ist kann noch kommen, zumal die drei  Regierungsparteien SPD, DIE LINKE und GRÜNE für Bremen eine klare Zielsetzung zum »Bewohnerparken« definiert  haben. Was wurde im gültigen Koalitionsvertrag vor drei Jahren geduldig auf Papier vereinbart?

 

»Wir werden Falschparken konsequent verhindern, insbesondere an Einmündungsbereichen. Die Praxis des aufgesetzten Parkens wollen wir zurückdrängen und dazu das Gespräch mit den Beiräten suchen. Hierbei ist auch Anwohnerparken einzubeziehen. Nur so können sich Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und im Rollstuhl barrierefrei und sicher bewegen, können die Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge ohne Hindernisse durch die Straßen kommen.«

Ausnahmen bestätigen die Regel: Verkehrszeichen 315


Grundsätzlich ist das Parken nur auf der Fahrbahn = Straße oder ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Gern in den Diskussionen und zuletzt auch auf einer Ortsbegehung im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zum geplanten »Bewohnerparken« von einem Bürger lautstark mit falschen Informationen ins Spiel gebracht: Das berühmte Verkehrszeichen 315, durch das aufgesetztes Parken erlaubt wird.

 

Tatsache ist: Das Verkehrszeichen 315 gibt es – auch in Findorff. Es erlaubt das Parken auf dem Gehweg lediglich allerdings auch nur  wenn das Grundmaß von 1,80 Meter für den »Verkehrsraum« des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen eingehalten wird. heißt: Diese Gehwegbreite vom 1,80 m muss daher auch bei aufgestellten Verkehrszeichen 315 vorhanden sein, was in Findorff in der Regel in den meisten Straßen nicht der Fall ist. Zudem ist auch dort Abstellen eines Kfz über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen ist unzulässig und damit untersagt.

 

Das berühmte Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken auf dem Gehweg unter bestimmten Vorraussetzungen.
Das berühmte Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken auf dem Gehweg unter bestimmten Vorraussetzungen.

 

Wünschenswert wäre es, das der Beirat Findorff diese wissenswerten Basisinformationen im Bereich für Findorff auf der Homepage des Ortsamtes West unter »Stadtteilangelegenheiten« einpflegt – damit bestimmte Legenden zum Falschparken in Findorff zukünftig keinen Bestand mehr haben.

 

Noch mehr Informationen über beliebte Legenden zum »Bewohnerparken« und deren Zerstörung gewünscht? Lesen Sie mehr...


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Vorstellung des vorläufigen Betriebsplanentwurfs
Parken in Findorff – Bewohnerparken? Neuordnung des ruhenden Verkehrs
zwischen Eickedorfer Straße, Findorfstraße, Plantage, Herbst-, Kastanien- und
Hemmstraße
Anlage 2, Einleitung Bewohnerparken.pdf
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Berichtsentwurf Parkraumuntersuchung - Suedwest
Berichtsentwurf Parkraumuntersuchung - S
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Bericht Parkraumuntersuchung Alt-Findorff 09.pdf
Bericht Parkraumuntersuchung Alt-Findorf
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