· 

Schilderwald in der Andreestraße und improvisiert aufgestellte Schilder in 15 weiteren Straßen

Fotos © Mathias Rätsch für FINDORFF GLEICH NEBENAN
Fotos © Mathias Rätsch für FINDORFF GLEICH NEBENAN

Wie ist der aktuelle »Sachstand« zu Wiederherstellung der Rettungssicherheit in den bisher 16 genannten Straßen in Findorff? Wie auf der letzten Sitzung des Fachausschusses Fachausschuss »Bau, Umwelt, Klima und Verkehr« im Beirat Findorff zu erfahren war: Die bisher aufgestellten Schilder, die den Eindruck von improvisiert ausgeschilderten Halteverbotszonen erwecken, sind die 1. Stufe der Umsetzung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der »Rettungssicherheit« im Rahmen eines vierstufigen Plans, dessen Vollendung inklusive Kontrollen und Parkraumneuordnung sich offensichtlich bis 2026/2027 hinziehen wird.

 

Es gab vor der Aufstellung der Schilder offensichtlich KEINE Vorabinformation der BürgerInnen. Die extern beauftragte Firma für die Distribution der Handzettel hat allerdings dem Amt für Straßen und Verkehr (ASV) eidesstattlich versichert, diese verteilt zu haben. Die auf der Sitzung anwesenden BürgerInnen aus der Andreestraße entgegneten dieser Aussage mit Zurufen, sie könnten eidesstattlich versichern, keine Vorabinformation bekommen zu haben. 

 

Die 1. Stufe der Umsetzung ist Teil des Bremer Konzept zum Umgang mit Gehwegparken. Dazu konnte man offiziell lesen: »Es werden zunächst aber nur in den Straßen verkehrsbehördliche Maßnahmen umgesetzt, in denen dies zur Sicherstellung der Rettungssicherheit unmittelbar und zwingend erforderlich ist. ... Die AnwohnerInnen dieser ersten Straßen werden zunächst mit Informationsschreiben über die konkret in ihren Straßen beabsichtigten Maßnahmen informiert. Nachdem dann die verkehrsbehördlichen Maßnahmen umgesetzt wurden, werden die genannten Straßen verstärkt vom Ordnungsamt kontrolliert. Bei Nichtbeachtung können im Anschluss Bußgelder verhängt oder falls dies erforderlich ist, Fahrzeuge abgeschleppt werden.« 

 

Im Rahmen des genannten Zeitplans im Frühjahr 2025 bis Ende April verselbständigte sich inzwischen die Situation in der Andreestraße durch die »kreative Parkraumneuordnung« einer »Bürgerinitiative«, die in Selbstermächtigung mit Spühkreide einen strafbaren Eingriff und den Straßenraum vornahm. FINDORFF GLEICH NEBENAN berichtete: Mehr lesen...

 

Wie sieht es Anfang Mai in der Andreestraße aus? Ein Spaziergang vor Ort zeigt: Dort beherrscht weiterhin das illegale Gehwegparken das Straßenbild, wobei zugleich einige AutofahrerInnen jetzt vorschriftsmäßig auf der Fahrbahn parken. Die für die Feuerwehr notwenige Rettungsbreite von 3,40 m wird dabei weiterhin so gut wie nirgendwo eingehalten – dafür herrscht offensichtlich Verunsicherung, wie zu parken ist und es gibt derzeit einen wirren Schilderwald durch das Amt für Straßen und Verkehr. Einige Halteverbotsschilder kündigen vermutlich Tätigkeiten in bestimmten Zeiträumen in 2025 an. 

  

Bereits jetzt wird deutlich: Ohne klar auf der Straße angebrachte weiße Markierungen für die Ausweisung von tatsächlichen Parkplätzen bei gleichzeitiger Setzung von Pollern (statt Halteverbotsschildern) wird die Wiederherstellung der Rettungssicherheit nicht funktionieren – trotz Parkraumüberwachung mittels angedrohter Kontrollen. Die Setzung von Pollern hat man auf der Sitzung im Dezember ausgeschlossen.

 

Auch die Kommunikation über den Sachstand der Maßnahmen für Findorff durch den Beirat Findorff  unter der fatal schlecht gepflegten Seite »Stadtteilthemen« bleibt eine Katastrophe. Erfreulicherweise hat das Amt für Straßen und Verkehr jetzt erfreulicherweise die Straßen und Maßnahmen in Findorff benannt, in denen als erster Schritt der Parkraumneuordnung im Stadtteil udie Rettungssicherheit wieder hergestellt werden soll. Hier die vier Stufen in der Gesamtübersicht:

  • 1. Stufe: Maßnahmen für die Rettungssicherheit in Stadtteilen mit besonders hohem Handlungsbedarf
  • 2. Stufe: Maßnahmen für die Rettungssicherheit in den übrigen Stadtteilen
  • 3. Stufe: Ordnen des Parkens und Herstellung bzw. Verbesserung von Barrierefreiheit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf (»Parken in Quartieren«) 
  • 4. Stufe: Ordnen des Parkens in Quartieren in den außenliegenden Stadtteilen

FINDORRF GLEICH NEBENAN dokumentiert nachfolgend ganz konkret die bisher genannten sechzehn Straßen in unserem Stadtteil mit den jeweils akut geplanten Maßnahmen.

  

1. Goesselstraße


In der Goesselstraße werden die Verschwenkungsbereiche der Baumnasen mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbote) freigehalten.

 

2. Brandtstraße


In der Brandtstraße werden die Verschwenkbereiche der Baumnasen mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten. Die Einmündungsbereiche im Kreuzungsbereich Winterstraße werden werden mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Lininen) freigehalten.

 

3. Grünbergstraße


In der Grünbergstraße werden die Einmündungen im Kreuzungsbereich Winterstraße mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Lininen) und die Torausfahrt zur Findorffstraße wird durch Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten. Zur Verbesserung der Rettungssicherheit ist bei entsprechenden Anleiterhöhen/ Gebäudehöhen die Einrichtung von einer Freifläche ab Hausnummer 13 mittels Fahrradbügeln einseitig am Fahrbahnrand in einer Länge von 5 Meter erforderlich.

 

4. Thielenstraße


In der Thielenstraße werden die Einmündungsbereiche zur Winterstraße durch Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) und die Torausfahrt zur Findorffstraße wird durch Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten. Zur Verbesserung der Rettungssicherheit ist bei entsprechenden Anleiterhöhen/ Gebäudehöhen die Einrichtung von einer Freifläche ab Hausnummer 17 mittels Fahrradbügeln einseitig am Fahrbahnrand in einer Länge von 5 Meter erforderlich.

 

5. Katrepeler Straße


In der Katrepeler Straße werden die Einmündungsbereiche zur Worpsweder Straße, Herbstraße und Winterstraße durch Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linien) freigehalten. Zusätzlich wird der Einmündungsbereich linksseitig von der Winterstraße kommend bis Hausnummer 6 mit Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten.

 

6. Lilienthaler Straße


In der Lilienthaler Straße werden die Verschwenkbereiche der Baumnasen mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) freigehalten.

 

7. Geibelstraße


In der Geibelstraße werden die Einmündungen im Kreuzungsbereich Worpsweder Straße anhand von Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Lininen) freigehalten.

 

8. Andreestraße


In der Andreestraße wird im Teilstück zwischen Hemmstraße und Worpsweder Straße das Parken auf der linken Seite mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) unterbunden. Die Autos, die momentan auf der rechten Seite aufgesetzt Parken sollen am Fahrbahnrand parken. Im Teilstück zwischen Herbststraße und Worpsweder Straße wird das Parken auf der linken Seite mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverboten) unterbunden. Außerdem wird die gegenüberliegende Seite der Baumnase auf Höhe Hausnummer 20 mittels Haltverbot freigehalten. Mehr lesen...

Das Ende der Kreidezeit des illegalen Parkens betrifft auch die Andreestraße, Foto © Mathias Rätsch, Findorff Verlag
Das Ende der Kreidezeit des illegalen Parkens betrifft auch die Andreestraße, Foto © Mathias Rätsch, Findorff Verlag
Quelle: Das Amt für Straßen und Verkehr in Bremen
Quelle: Das Amt für Straßen und Verkehr in Bremen

9. Tarmstedter Straße


Der Einmündungsbereich in der Tarmstedter Straße wird im Kreuzungsbereich Worpsweder Straße in Fahrtrichtung Hemmstraße freigehalten. Dies geschieht durch das Aufstellen von Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) gegenüber der Baumnase.

 

10. Frielinger Straße


In der Frielinger Straße wird das aufgesetzte Parken auf der rechten Seite mittels Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) unterbunden.

 

11. Hallerstraße


In der Haller Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.

 

12. Jenaer Straße


 In der Jenaer Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.

 

13. Marburger Straße

In der Marburger Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.

 

14. Gießener Straße


In der Gießener Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.

 

15. Helmstedter Straße


In der Helmstedter Straße werden die Einmündungsbereiche mittels Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack-Linen) freigehalten.

 

16. Herbststraße


Zwischen den Einmündungen Lilienthaler Straße und Timmersloher Straße wird das Parken auf eine Seite verlegt. Auf der gegenüberliegenden Seite wird dazu ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) eingerichtet.

 


Was außerdem passieren soll...

Parallel wird das Amt für Straßen und Verkehr nach alternativen Parkflächen suchen und dafür u.a. mit Betreibern von Supermärkten zu sprechen – als Teil eines neuen Parkraumkonzeptes, das auf der letzten Sitzung im Dezember 2024 zur Wiederherstellung der Rettungssicherheit noch nicht Thema war, aber offensichtlich in Arbeit ist und demnächst folgen soll.

 

 

Download
Aktuelle Planungen Verkehrssicherheit / Maßnahmen zur Verbesserung der Rettungssicherheit
Das Protokoll als Download
2024-12-10_Protokoll Bau, vorläufig.pdf
Adobe Acrobat Dokument 158.6 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0