FAKTENCHECK ZU ZEHN AUSSAGEN DER INITIATIVE »MOBILITÄTSFRIEDEN FÜR BREMEN«


Wichtig ist, zwischen belegbaren Tatsachen, zulässiger Interpretation und überzogenen Schlussfolgerungen sauber zu unterscheiden.

Die sogenannte Initiative »Mobilitätsfrieden für Bremen« verschickt zur Zeit eine Info an alle zuständigen Bremer Ortsbeiräte und Initiativen zum Thema »Parkraumneuordnung in den Quartieren« – und wertet das Urteils des Bundesverwaltungerichtes aus.

 

Der Journalist Axel Schuller veröffentlichte in seinem Blog »Bremen so gesehen« unter dem Titel »„BI Mobilitätsfrieden“ will Ortsbeiräte und Straßen-Parker wachrütteln« einen Beitrag dieser Initiative inklusive zahlreicher fragwürdiger Aussagen.

 

Gudio Hanslik lebt und  wohnt in Findorff. Nachdem er den Beitrag gelesen hatte, war es ihm ein Anliegen, die Behauptungen der sogenannten Initiative »Mobilitätsfrieden Bremen« sachlich einzuordnen und aufgrund der tatsächlichen Fakten kritisch zu bewerten. Er schreibt: »Gerade bei einem so aufgeladenen Thema halte ich es für wichtig, zwischen belegbaren Tatsachen, zulässiger Interpretation und aus meiner Sicht überzogenen Schlussfolgerungen sauber zu unterscheiden.« und »Jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Haltung zu diesem Thema. Gerade bei einem so aufgeladenen Streitpunkt wäre aus meiner Sicht aber wichtig, zwischen Meinung, Zuspitzung und überprüfbarer Tatsachenbasis sauber zu unterscheiden.«

 

Der Findorffer kritisiert zudem die fehlenden Quelle für zahlreiche Behauptungen des sogenannten »Mobilitätsfrieden für Bremen«: »Was in Ihrem Beitrag jedenfalls nicht sichtbar wird, ist eine erkennbare Prüfung der wiedergegebenen Behauptungen und Folgerungen an den maßgeblichen Primärquellen. Damit bleibt offen, ob hier Tatsachenbehauptung, politische Wertung und zugespitzte Interpretation ausreichend voneinander getrennt wurden. Der Beitrag kann so jedenfalls den Eindruck erwecken, dass die Position der Bürgerinitiative eher übernommen als quellenkritisch eingeordnet wird.«

 

FINDORFF GLEICH NEBENAN hat sich entschlossen, anhand der seit Jahren aufgeregten Diskussionen zum Thema »Neuordnung des Parkens / Gehwegparken« in Findorff den äußerst fundierten Beitrag von Guido Hanslik als Diskussionsgrundlage auf der Sachebene an dieser Stelle zu veröffentlichen.

 

Vorsicht! Es wird etwas ausführlicher, aber der Betrag ist angesichts einer aufgeheizten Diskussion mit teilweise unterkomplexen Aussagen oder dümmlichen Unterstellungen im erwähnten Blog wie »Ihr Ansatz ist autoritär und obrigkeitsstaatsverliebt.« absolut lesenswert – auch als vorbildliches Beispiel für eine fundierte Auseinandersetzung anhand von klaren Fakten – statt einer unterkomplexen Emotionalisierung der BürgerInnen auch durch den sogenannten »Mobititätsfrieden für Bremen«, der für Manches stehen mag, aber bestimmt nicht für einen fairen Ausgleich der Interessen ALLER VerkehrsteilnehmerInnen wie mobilitätseingeschränkte Menschen, FußgängerInnen, FahrradfahrerInnen und selbstverständlich auch AutofahrerInnen. 

 


1. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Hat es für Sie und die BewohnerInnen Ihres Stadtteils eine Bedeutung, wenn 50 Prozent des Parkraums wegfallen? Genau das wird geschehen.

 

Guido Hanslik ordnet ein:

Diese Aussage ist stark verallgemeinernd. Eine pauschale 50-%-Quote für ganze Stadtteile oder Quartiere ergibt sich aus den amtlichen Bremer Unterlagen gerade nicht.

 

Auf der offiziellen Projektseite wird vielmehr nur ein bestimmter Fall beschrieben: Wenn in einer Straße bisher beidseitig illegal aufgesetzt geparkt wurde und künftig nur noch einseitig regelkonform am Fahrbahnrand geparkt werden kann, können dort rund 50 % weniger Fahrzeuge in dieser Straße stehen. Für die Quartiersebene heißt es amtlich dagegen ausdrücklich, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen lässt, wie viele Fahrzeuge in den einzelnen Quartieren künftig weniger parken können; das sei erst Ergebnis von Parkraumuntersuchungen und der darauf aufbauenden Planung. Aus meiner Sicht wird hier also ein möglicher Straßen-Einzelfall zu einer allgemeinen Erwartung für ganze Quartiere ausgeweitet.

 

(Bremer FAQ »Ordnen des Parkens / Unterbinden des Falschparkens«, FAQ »Parken in Quartieren«)

 


2. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Wussten Sie, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Parken das ‚Gehwegparken‘ nicht verbietet, wie so oft von Verkehrsaktivisten und von der Presse behauptet wird? Im Gegenteil, das Urteil bietet Gestaltungsspielräume.«

 

Guido Hanslik ordnet ein:

Diese Formulierung verschiebt nach meinem Eindruck den eigentlichen Kern der Rechtslage. Fakt ist: Das Bundesverwaltungsgericht hat kein neues Verbot geschaffen, weil Gehwegparken ohne ausdrückliche Erlaubnis schon vorher unzulässig war. Das Gericht formuliert ausdrücklich, dass auf Gehwegen nicht geparkt werden darf, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, und spricht von »verbotswidrigem Parken auf Gehwegen«.

 

Spielräume bestehen also nicht bei der Frage, ob rechtswidriges Gehwegparken künftig weiter hingenommen werden darf, sondern allein bei der Frage, wie die zuständige Behörde rechtmäßige Zustände konkret herstellt. Das ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Unterschied.

 

(BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23)

 


3. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Das Gericht spricht vom ‚verbotswidigen Parken‘, wenn das Parken auf dem Gehweg nicht durch ein Verkehrszeichen (Vz 315 ‚Parken auf Gehwegen‘) legalisiert ist. Wenn dieses fehlt, dann ist das Parken ‚verbotswidrig‘. Stellt man also das entsprechende Verkehrszeichen auf, ist das Parken legal.“ Und weiter: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert, dass Schilder aufgestellt werden, damit eindeutig klar ist, ob in der jeweiligen Straße geparkt werden darf oder nicht. Die Kommunen werden von dem Gericht aufgefordert, den Parkraum mit Augenmaß und Vernunft zu gestalten.«

 

Guido Hanslik ordnet ein:

Ja, korrekt: Gehwegparken kann legal sein, wenn es rechtmäßig angeordnet wird. Daraus folgt aber gerade nicht, dass man durch nachträgliche Beschilderung bislang illegales Parken einfach legalisieren könnte. Es geht vielmehr um eine rechtmäßige und verhältnismäßige Neuordnung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Umstände.

 

Das Urteil fordert keine flächendeckende Klarstellungsbeschilderung. Es verlangt eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde über geeignete Maßnahmen gegen verbotswidriges Gehwegparken. Aus meiner Sicht wird hier aus einer möglichen Maßnahme eine angebliche gerichtliche Vorgabe gemacht. Das geben die Primärquellen so nicht her.

 

Auch die Formulierung, die Kommunen würden vom Gericht aufgefordert, den Parkraum „mit Augenmaß und Vernunft“ zu gestalten, halte ich allenfalls als eigene politische oder journalistische Zusammenfassung für vertretbar, nicht aber als genaue Wiedergabe des Urteils.

 

Das Gericht spricht nüchterner von einer Gesamtwürdigung der Umstände. Das aktuelle Bremer Konzept spricht von Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und dem Ausgleich verschiedener Interessen. Wer von »Augenmaß und Vernunft« spricht, sollte deshalb kenntlich machen, dass es sich um eine eigene Verdichtung handelt und nicht um einen gerichtlichen Maßstab im Wortlaut.

Zumindest die aktuelle Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht in diesem Zusammenhang keinen Automatismus, sondern verlangt eine Gesamtwürdigung und ausdrücklich ausreichenden Raum für den unbehinderten Fußverkehr auch im Begegnungsverkehr.

 

(BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23; VwV-StVO; Bremer FAQ „Parken in Quartieren“)

 


4. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Für Stadtteilbewohner sind diese Informationen irritierend: Die wesentlichen Punkte des Konzeptes werden auf der Webseite nicht angesprochen.«

 

Guido Hanslik ordnet ein:

Richtig ist zwar, dass die technische Herleitung, die Regelquerschnitte und die genauere Systematik erst in den ausführlicheren Unterlagen vertieft dargestellt werden. Daraus folgt aber nicht, dass die wesentlichen Punkte auf der Website fehlten oder das Konzept nicht öffentlich bekannt gemacht worden wäre. Im Gegenteil: Auf der offiziellen Projektseite finden sich bereits Informationen zum Anlass des Vorgehens, also zu regelwidrigem Gehwegparken, eingeschränkter Barrierefreiheit und Rettungssicherheit, zu den Zielen des Konzepts, zum Vier-Stufen-Modell, zu den betroffenen Quartieren, zum Zeitplan, zur Unterscheidung zwischen Rettungssicherheit und Barrierefreiheit, zu möglichen Maßnahmen des Ordnens des Parkens, zu Bewohnerparken und Begleitmaßnahmen, zu Mobilitätsangeboten wie Carsharing, Leihrädern, Quartiersgaragen, E-Ladestationen, Liefer- und Ladezonen sowie zur Mehrfachnutzung privater Parkflächen. Hinzu kommen veröffentlichte FAQ, Download-Dokumente, detaillierte Konzeptunterlagen, Beschlussvorlagen, Veranstaltungshinweise und Berichte über bereits durchgeführte Dialogformate.

 

Ich würde deshalb gern fragen, welche konkreten »wesentlichen Punkte« die Bürgerinitiative hier meint, die sich nicht bereits aus Website, FAQ, Downloads und Beschlusslage entnehmen lassen.

Bereits die öffentliche Dokumentation spricht gegen den Eindruck, das Konzept werde nicht bekannt gemacht oder nicht diskutiert. Amtlich belegt sind eine längere politische Vorgeschichte mit Gremienbefassungen seit 2020, die aktuelle Beschlussvorlage VL 21/5891, eine öffentliche Dialogveranstaltung in der Neustadt am 14. Januar 2026, eine anschließende Online-Beteiligung sowie ausdrücklich vorgesehene Formate wie Postwurfsendungen, Website, Pressemitteilungen, Ortsbegehungen und Bürgerdialoge. Fairerweise muss man zugleich sagen: Gremienvorlagen und politische Beschlüsse sind für fachkundige oder lokalpolitisch interessierte Menschen auffindbar, aber nicht automatisch niedrigschwellig. Insofern kann man über Reichweite, Transparenz und Verständlichkeit der Kommunikation durchaus sprechen.

 

Nicht überzeugend ist für mich aber die weitergehende Vorstellung, es habe praktisch keine öffentliche Information oder Diskussion gegeben.

 

(Projektseite »Parken in Quartieren«; Beschlussvorlage VL 21/5891; Dialogveranstaltung 14.01.2026; Bericht zum Dialog; Konzept »Parken in Quartieren«)

 


5. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Wesentlich für die Stadtquartiere ist, dass die Behörde das Gehwegparken zulassen will, aber nur in Ausnahmefällen.«

 

Guido Hanslik ordnet ein:

Der Begriff »Ausnahmefälle« findet sich in den amtlichen Unterlagen tatsächlich. Er beschreibt dort aber nicht, dass es sich praktisch nur um ganz vereinzelte Sonderlagen handeln müsse, sondern dass Gehwegparken nur ausnahmsweise und nur bei Vorliegen bestimmter rechtlicher und tatsächlicher Voraussetzungen zugelassen werden kann. Genau darin liegt der Unterschied. Das Bremer Konzept arbeitet gerade nicht mit einer bloßen Gegenüberstellung von Regel und seltenem Sonderfall, sondern mit mehreren Kategorien und Unterkategorien für Bestandsstraßen und sieht ausdrücklich vor, dass dort, wo es rechtlich und tatsächlich möglich ist, regelkonformes Gehwegparken geprüft und angeordnet werden kann. Zugleich benennt es für Quartiere mit besonders hohem Parkdruck sogar Untermaßlösungen, allerdings nur unter zusätzlichen Voraussetzungen und nicht für Straßen mit hohem Fußverkehrsaufkommen«.

 

(Bremer Konzept »Parken in Quartieren«; Bremer FAQ »Parken in Quartieren«; Bremer FAQ »Ordnen des Parkens / Unterbinden des Falschparkens«)

 


6. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Zur Frage der Gehwegbreiten hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt: ‚Eine Restgehwegbreite – etwa von 1,50 m –, deren Unterschreiten zwingend oder auch nur in der Regel zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, lässt sich nicht angeben«

 

Guido Hanslik ordnet ein:

Dieser Hinweis ist im Ausgangspunkt richtig, trägt die daraus gezogene Schlussfolgerung aber aus meiner Sicht nicht vollständig. Das Gericht wendet sich gegen eine starre rechtliche Automatismus-Grenze. Das Urteil verwirft aber keine Standardbildung als solche, sondern nur die Vorstellung, dass eine einzige Zahl automatisch und ohne Gesamtwürdigung über die Rechtmäßigkeit entscheidet.

 

(BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23; VwV-StVO)

 


7. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Deutlich wird, wie unterschiedlich Stadtteile betroffen sind. Wir gehen davon aus, dass viele Wohnstraßen in anderen Bremer Quartieren ähnliche Profile oder Zuschnitte haben wie in Findorff.«

 

Guido Hanslik ordnet ein:

An dieser Stelle drängt sich für mich die Frage auf, weshalb die Unterschiedlichkeit der Stadtteile zwar ausdrücklich betont wird, ein lokaler Befund aus Findorff dann aber dennoch offenbar ausreichen soll, um verallgemeinernde Erwartungen für viele andere Quartiere abzuleiten.

 

(Bremer FAQ »Parken in Quartieren«; Findorff-bezogene Unterlagen des Ortsamts West)

 


8. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Anwohner können selbst einen Zollstock in die Hand nehmen und ausmessen, auf welche Weise ihre Straße früher oder später betroffen ist.«

 

Guido Hanslik ordnet ein:

Beim Nachmessen dann aber bitte nicht vergessen, neben den Restgehwegbreiten auch die dazugehörige Länge verengter Abschnitte, den Anteil der betroffenen Gehwegfläche, die Dichte des Fußverkehrs, Ausweichmöglichkeiten und die Dauer oder Regelmäßigkeit der Beeinträchtigung einfließen zu lassen. Denn all diese Kriterien fließen mit ein. Hinzu kommen nach der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur StVO die Anforderungen an den unbehinderten Fußverkehr auch im Begegnungsverkehr.

 

(BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23; VwV-StVO)

 


9. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Mit starren Gehwegbreiten und einer detaillierten Planung des Fußgängerverkehrs wird die Realität in Bremer Wohnstraßen verkannt. Die Straßen werden weit überwiegend von den Anwohnern genutzt, die Fußgängerfrequenz dort ist in der Regel minimal.«

 

Guido Hanslik ordnet ein:

Die folgenden Hinweise zu Fußverkehr, Kitas und Schulen beziehen sich ausdrücklich auf Findorff, weil die von mir hierzu herangezogenen amtlichen Unterlagen diesen Stadtteil betreffen. Eben deshalb wäre es aus meiner Sicht methodisch nicht sauber, diesen Befund ohne Weiteres auf andere Quartiere zu übertragen.

 

So würde ich das jedenfalls für Findorff nicht stehen lassen. Entscheidend sind aus meiner Sicht nicht bloße Annahmen, sondern die dokumentierten Befunde. Und genau dort zeigen amtliche Unterlagen für Findorff mehrere ausdrücklich benannte Probleme des Fußverkehrs. Im Protokoll zum Fußverkehrscheck Findorff werden als Beispiele für Handlungsbedarf unter anderem »Blockierte Gehwege durch PKWs und Müll«, ein »Blockierter Gehweg durch Haltestelle 25/26« sowie konkrete Fragen der Schulwegesicherheit genannt. Das Protokoll hält ausdrücklich fest, dass der zweite Spaziergang den Schwerpunkt »Schulwegesicherheit« hatte und von der Grundschule Augsburger Straße durch benachbarte Wohnstraßen zu den Standorten der Oberschule Findorff führte. Das spricht aus meiner Sicht jedenfalls für Findorff dagegen, den Fußverkehr in diesen Bereichen pauschal als»in der Regel minimal« abzutun.

 

Es mag im Übrigen zutreffen, dass Verkehrsflächen und Gehwege in solchen Wohnstraßen überwiegend von Anwohnenden genutzt werden. Daraus folgt aber noch keineswegs, dass die Fußgängerfrequenz deshalb minimal wäre. Auch Anwohnende gehen zu Fuß: zur Haustür, zum Auto, zur Haltestelle, zu Schulen, Kitas, Nachbarn, Geschäften, Praxen oder einfach durch das Quartier. „Überwiegend von Anwohnenden genutzt“ beschreibt also allenfalls, wer die Wege nutzt, nicht aber, wie gering die Nutzung deshalb sein soll.

 

Dazu kommt aus meiner Sicht noch ein zweiter Punkt, der in dem Schreiben zu kurz kommt: die tatsächlichen Zielorte im Alltag. Im Bereich Findorff liegen mehrere Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Die amtliche Unterlage der Senatorin für Kinder und Bildung vom 5. Dezember 2023 weist für den Stadtteil Findorff zum Stichtag 1. Oktober 2023 144 belegte Krippenplätze und 516 belegte Elementarplätze aus. Gleiches gilt für Schulen: Nach den offiziellen Bremer Schulstatistiken zum Stand 10. Oktober 2025 hat die Grundschule Augsburger Straße 322 Schüler:innen, die Schule Am Weidedamm 265 und die Schule an der Admiralstraße 259, zusammen also 846 Schüler:innen.

Gerade bei Krippen- und Kitakindern kommt hinzu, dass sie typischerweise nicht eigenständig unterwegs sind, sondern gebracht und abgeholt werden. Schon deshalb spricht viel dafür, dass im Quartier ein relevanter alltäglicher Fußverkehr stattfindet. Ich versuche an dieser Stelle bewusst nur, die Größenordnung sichtbar zu machen: Schon wenn man die 660 belegten Krippen- und Elementarplätze in Findorff mit mindestens einer begleitenden Person zusammendenkt, kommt man auf eine erhebliche Zahl täglicher Wegebeziehungen. Rechnet man die 846 Schüler:innen der drei genannten Schulen hinzu, wird jedenfalls deutlich, dass die Vorstellung eines im Regelfall „minimalen“ Fußverkehrs für Findorff aus meiner Sicht kaum plausibel erscheint. Dass dies keine exakte Verkehrszählung ersetzt und nicht ohne Weiteres auf andere Stadtteile übertragen werden kann, versteht sich dabei von selbst.

 

Hinzu kommen die Bewohner:innen selbst, Besuchende, Kundschaft des Einzelhandels und weitere Alltagswege im Stadtteil. Ich würde daher eher fragen: Ab welcher Größenordnung wäre Fußverkehr nach Ansicht der Bürgerinitiative denn nicht mehr „minimal“? Gibt es dafür einen nachvollziehbaren Maßstab, oder bleibt am Ende doch nur ein Bauchgefühl?

 

(Fußverkehrscheck Findorff; Unterlage Kinderbetreuung Findorff 05.12.2023; Bremer Schulstatistik 2025/26)

 


10. Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden behauptet:

»Die behördliche Planung der ‚Begegnung‘ von Fußgängern vermittelt den Eindruck einer Überregulierung des Alltagslebens der Bürger.«

 

Guido Hanslik ordnet ein:

Die amtlichen Unterlagen begründen Begegnungsräume und Gehwegbreiten gerade mit Barrierefreiheit, Begehbarkeit und der Notwendigkeit, dass Wege nicht nur formal vorhanden sind, sondern praktisch nutzbar bleiben. Ob man das für überzeugend hält, ist eine politische Frage. Als sachlicher Befund lässt sich aus dieser Formulierung aus meiner Sicht wenig ableiten. (BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23; Bremer FAQ »Parken in Quartieren«)

 

Soweit ich den Vorgang anhand der öffentlich zugänglichen Primärquellen, amtlichen Unterlagen und Gerichtsentscheidungen nachvollziehen kann, tragen diese jedenfalls mehrere der im Schreiben gezogenen Verallgemeinerungen und Schlussfolgerungen in dieser Form nicht.

 

Foto Guido Hanslik © Guido Hanslik
Foto Guido Hanslik © Guido Hanslik

Quellen / Belege

1. Recht / Normen

 

2. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.06.2024 – BVerwG 3 C 5.23

https://www.bverwg.de/060624U3C5.23.0

 

3.  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Bundesanzeiger, Bekanntmachung vom 09.04.2025

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/9G6ZmKKak8yeZef8ahy/content/9G6ZmKKak8yeZef8ahy/BAnz%20AT%2009.04.2025%20B2.pdf

 

4. Amtliche Bremer Konzept- und Verfahrensunterlagen

 

5. Projektseite »Parken in Quartieren«

https://parken.bremen.de/

 

6.  FAQ »Fragen zum Parkkonzept – Parken in Quartieren«

https://parken.bremen.de/fragen-und-antworten/1-fragen-zum-parkkonzept-parken-in-quartieren

 

7. FAQ »Fragen zum Parkkonzept – Parken in Quartieren«

https://parken.bremen.de/fragen-und-antworten/2-fragen-zum-ordnen-des-parkens-unterbinden-des-falschparkens

 

8. Öffentliche Dialogveranstaltung »Parken in Quartieren« / Pilotprojekt Neustadt-West, Ankündigung

https://parken.bremen.de/aktuelles-und-termine/dialog-parken-in-quartieren

 

9.  Bericht „Großes Interesse am Dialog »Parken in Quartieren« vom 15.01.2026

https://parken.bremen.de/aktuelles-und-termine/grosses-interesse-am-dialog-parken-in-quartieren

 

10.  Beschlussvorlage VL 21/5891

https://parken.bremen.de/media/pages/aktuelles-und-termine/deputationssitzung/488087fac4-1764176804/beschlussvorlage_ausschuesse-deputationen_vl_21-5891.pdf

 

11. Anlage / Konzept »Parken in Quartieren«

https://parken.bremen.de/media/pages/aktuelles-und-termine/deputationssitzung/0e17376d2b-1764176685/teil_b_anl_parken_in_quartieren.pdf

 

12. Findorff-bezogene Unterlagen

 

13. Protokoll Fußverkehrscheck Findorff

https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Bauprotokoll_2023-11-07%2C%20HP.pdf

 

14. Unterlage Kinderbetreuung Findorff vom 05.12.2023

https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/2023-12-05_Anlagen%201-2.pdf

 

15. Bremer Schulstatistik 2025/26

https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/Schuelerzahlen25_26_online.pdf

 

16. Optional zur Vorgeschichte: frühere politische / planerische Befassung

https://sd.bremische-buergerschaft.de/vorlagen

 

17. Ergänzend / zur örtlichen Vorgeschichte Findorffs

18.  Abschlussbericht »Untersuchung der Straßenraumnutzung und Parksituation in Alt-Findorff« vom https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Bericht%20Parkraumuntersuchung%20Alt-Findorff%2009.pdf

 

19.  Übersichtsseite des Ortsamts West zu den Findorffer Unterlagen

https://www.ortsamtwest.bremen.de/findorff/stadtteilthemen-1575

 

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