Für Weihnachtsmärkte in Deutschland gilt: »Die Einbindung technischer, zertifizierter Sperrsysteme gehört dabei mittlerweile zum gängigen Standard – nicht nur in Bremen, sondern bundesweit.« Dazu zählen laut einem Bericht im WESER KURIER mobile Barrieren aus Spezialstahl und Poller, die Fahrzeuge nicht übwerwinden können, aber auch bspw. eine Videoüberwachung und die Beschäftigung von privaten Sicherheitsdiensten.
Das Findorffer Winterdorf ist zwar laut Selbstdefiniton des kommerziellen Event-Veranstalters kein Weihnachtsmarkt, nutzt aber ebenfalls öffentlichen Raum, der zudem unmittelbar und direkt von zwei stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen im Stadtteil umgeben ist – und wie alle Veranstaltungen mit viel Publikum offensichtlich gefährdet ist. Aber wer ist für ein funktionierendes Sicherheitskonzept und die Umsetzung vor Ort verantwortlich?
Die Maßnahmen zum aktuellen Winterdorf wurden im Vorfeld der Veranstaltung auch im Beirat Findorff vorgestellt. Wurde auf der Vorstellung des Veranstalters der Planungen des Winterdorfs 2025/2026 im zuständigen Fachausschuss zum aktuellen Sicherheitskonzept nachgefragt?
Über Nachfragen von Mitgliedern aus dem Beirat zum Sicherheitskonzept lesen wir nichts.
Über Nachfragen von Mitgliedern aus dem Beirat zum Sicherheitskonzept lesen wir nichts.
Vermieter des Platzes und der öffentlichen Grünflächen rund um die Jan-Reiners-Lok ist in unserem Stadtteil der Umweltbetrieb Bremen (UBB).
FINDORFF GLEICH NEBENAN hat dort folgende Presseanfrage gestellt: »Wie haben die zuständigen Sicherheitsbehörden die Umsetzung des Konzepts des Veranstalters kontrolliert?«
Die Auskunft des Umweltbetrieb Bremen (UBB) im Wortlaut:
»Für das Sicherheitskonzept ist der Veranstalter zuständig. Veranstaltungstypische Gefahren – also Risiken, die sich aus der Durchführung einer konkreten Veranstaltung ergeben (z.B. hohe Besucherzahlen, Nutzung öffentlicher Flächen, besondere Veranstaltungsformate) liegen im Zuständigkeitsbereich der Veranstalter, die im Rahmen ihrer Organisationspflicht entsprechende Vorkehrungen treffen müssen. … Es obliegt nicht dem Umweltbetrieb Bremen, für Veranstaltungen Konzepte oder Schutzmaßnahmen zu fordern oder zu beauflagen. Die Polizei Bremen ist in diesem Fall beratend tätig. Der Veranstalter steht in direktem Austausch mit Polizei und Ordnungsamt, die die Veranstaltung regelmäßig kontrollieren.«
Die Antwort , dass der Vermieter nicht für das Sicherheitskonzept verantwortlich ist, sondern der Veranstalter ist formal richtig, wirft aber dennoch Fragen zu der tatsächlichen Umsetzung auf.
Wenn der Umweltbetrieb Bremen als Vermieter nicht zuständig ist, sondern primär der Veranstalter und Polizei und Ordnungsamt die Sicherheitsmaßnahmen das Veranstalters vor Ort so konsequent kontrollieren, wie bei anderen Aufgabengebieten im Stadtteil, können wir beruhigt sein.
Remember Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Hier fuhr ein Mann dort mit einem SUV durch die Menge der BesucherInnen. Sechs Menschen wurden getötet und 300 verletzt. Fotos dokumentieren während der Gerichtsverhandlung, wie das möglich war: »Auf dem ersten sind bunte Betonklötze zu erkennen, die den Weihnachtsmarkt von der Straße abtrennen. Doch direkt an der Ampel für FußgängerInnen fehlen sie. Durch diese Lücke lenkte der Täter seinen Mietwagen in die Menschen.«
Sind die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen in Bremen für das Findorffer Winterdorf ausreichend? Das mögen Polizei und Ordnungsamt und jedeR vor dem Besuch für sich selbst entscheiden.

