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Wie sicher ist das »Winterdorf« in Findorff? »Ein Sicherheitskonzept wurde der Polizei nicht vorgelegt.«

Für Weihnachtsmärkte in Deutschland gilt: »Die Einbindung technischer, zertifizierter Sperrsysteme gehört dabei mittlerweile zum gängigen Standard – nicht nur in Bremen, sondern bundesweit.« Dazu zählen laut einem Bericht im WESER KURIER mobile Barrieren aus Spezialstahl und Poller, die Fahrzeuge nicht überwinden können, aber auch bspw. eine Videoüberwachung und die Beschäftigung von privaten Sicherheitsdiensten. 

 

Das Findorffer Winterdorf ist zwar laut Selbstdefiniton des kommerziellen Event-Veranstalters kein Weihnachtsmarkt, nutzt aber ebenfalls öffentlichen Raum, der zudem unmittelbar und direkt von zwei stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen im Stadtteil umgeben ist – und wie alle Veranstaltungen mit viel Publikum offensichtlich gefährdet ist. Aber wer ist für ein funktionierendes Sicherheitskonzept und die Umsetzung vor Ort verantwortlich?

 

FINDORFF GLEICH NEBENAN fragte wie folgt bei der Pressestelle des Umweltbetrieb Bremen (UBB) an, der die ca. 750 qm große Fläche als öffentlichen räum an den kommerziellen Eventveranstalter »Schlachthofkneipe GmbH« vermietet.

 

FINDORFF GLEICH NEBENAN: Kurz zum Thema Sicherheit nachgefragt: Bezogen auf den Weihnachtsmarkt lesen wir: Zentrale Bausteine des aktuellen Sicherheitskonzeptes seien weiterhin Zufahrtsschutz, Videoüberwachung und der Einsatz privater Sicherheitsdienste.

Gibt es für das Winterdorf ein vergleichbares Sicherheitskonzept, wie sieht das aus und welche der verschiedenen Bausteine für entsprechende Maßnahmen sind dort berücksichtigt und umgesetzt?

 

Antwort Pressestelle UBB: Für das Sicherheitskonzept ist der Veranstalter zuständig. Veranstaltungstypische Gefahren – also Risiken, die sich aus der Durchführung einer konkreten Veranstaltung ergeben (z.B. hohe Besucherzahlen, Nutzung öffentlicher Flächen, besondere Veranstaltungsformate) liegen im Zuständigkeitsbereich der Veranstalter, die im Rahmen ihrer Organisationspflicht entsprechende Vorkehrungen treffen müssen.

 

FINDORFF GLEICH NEBENAN: Vielen Dank für die Presseauskunft, deren Inhalt natürlich bekannt war. Die Frage ist: Wie haben die zuständigen Sicherheitsbehörden die Umsetzung des Konzepts des Veranstalters kontrolliert? Zumal Attentäter bspw. problemlos mit einem Auto in die Menschenmenge fahren könnte; da nicht entsprechend durch massive Sicherheitspoller abgepollert ist. ... Wir fürchten, dem Veranstalter dieses Sicherheitskonzept und das Risiko zu überlassen ist wenig sinnvoll, weil er dieses Risiko und die Folgen im Fall der Fälle gar nicht tragen kann. Wir bitten im eigenen Interesse, die zuständigen Sicherheitsbehörden auf die Situation hinzuweisen zu lassen. Vielen Dank.

 

Antwort Pressestelle UBB: Es obliegt nicht dem Umweltbetrieb Bremen, für Veranstaltungen Konzepte oder Schutzmaßnahmen zu fordern oder zu beauflagen. Die Polizei Bremen ist in diesem Fall beratend tätig. Der Veranstalter steht in direktem Austausch mit Polizei und Ordnungsamt, die die Veranstaltung regelmäßig kontrollieren.

 

Daraufhin hat FINDORFF GLEICH NEBENAN die Pressestelle des Innenressorts mit nachfolgender Presseanfrage kontaktet:

 

FINDORFF GLEICH NEBENAN: Inwieweit wurden bei der Genehmigung / Kontrolle des Sicherheitskonzeptes des Veranstalters des Findorffer Winterdorfs durch die Erkenntnisse und Empfehlungen des Bundesverbands Veranstaltungssicherheit berücksichtigt und umgesetzt, insbesondere unter den genannten relevanten Aspekten für eine Risikoanalyse wie dem Einsatz von zertifizierten Material zum Schutz vor unberechtigten Zufahrten (Vgl. Weihnachtsmarkt in Magdeburg) ? Wir bitten um Bestätigung des Eingangs dieser Mail sowie um kurzfristig um schriftliche Auskunft zwecks Veröffentlichung. Vielen Dank.

 

Antwort der Pressestelle des Senators für Inneres: Genehmigungsbehörde für die von Ihnen genannte Veranstaltung ist der Umweltbetrieb Bremen. Deshalb müssten Sie Ihre Fragen abschließend dort stellen. Von uns nur so viel: Die Polizei Bremen ist nicht Genehmigungsbehörde für Veranstaltungen, sie war hier lediglich beratend tätig. Bei dem »Findorffer Winterdorf« handelt es sich um eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung die grundsätzlich friedlich und störungsfrei verläuft. Von einem störungsfreien Verlauf wird auch in diesem Jahr ausgegangen. Ein Sicherheitskonzept wurde der Polizei nicht vorgelegt.

 

FINDORFF GLEICH NEBENAN: Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf unsere Presseanfrage. Ich darf Ihnen zur Kenntnis die bereits vorher erfolgte Antwort des Umweltbetriebs Bremen als Vermieter der öffentlichen Fläche übersenden, die mich überrascht hat – weshalb ich mich an Sie gewendet habe. Die Antwort der Pressestelle des UBB lautet:  »Es obliegt nicht dem Umweltbetrieb Bremen, für Veranstaltungen Konzepte oder Schutzmaßnahmen zu fordern oder zu beauflagen. Die Polizei Bremen ist in diesem Fall beratend tätig. Der Veranstalter steht in direktem Austausch mit Polizei und Ordnungsamt, die die Veranstaltung regelmäßig kontrollieren.« Heißt aus Sicht des UBB: Die Zuständigkeit für Sicherheitskonzepte liegt hauptsächlich bei den Veranstaltern und den lokalen Behörden (z. B. Ordnungsamt oder Gewerbeamt), die das Konzept gemeinsam entwickeln und genehmigen. Die Polizei berät die Behörden und den Veranstalter und sorgt für die operative Umsetzung von Maßnahmen wie verstärkte Präsenz, Videoüberwachung und die Überprüfung von Zugangskontrollen. Insofern sehe ich hier einen Widerspruch zu Ihrer Aussage...

 

FINDORFF GLEICH NEBENAN hat bei der Pressestelle des Senators für Inneres erneut wie folgt nachgefragt: »Wer ist für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig und wer ist zuständig für die Vorlage, Bewertung und Genehmigung des Sicherheitskonzept seitens des Veranstalter?«

 

Die Antwort auf die Frage der Zuständigkeit für die Überprüfung Ines Sicherheitskonzeptes sowie der sicherheitsrelevanten Umsetzung der Maßnahmen gegen mögliche Terrorgefahren steht bis heute weiterhin aus.

 

Das Ortsamt West und die Sprecher des zuständigen Fachausschuss im Beirat Findorff für »Bau, Umwelt, Klima und Verkehr« wurden über den derzeitigen Stand der offensichtlich nicht gegebenen Zuständigkeiten informiert. 


Fazit bisher: Für das Findorffer Winterdorf gibt es keinerlei Sicherheitskonzept. Es ist auch für 750 qm kommerziell genutzter Öffentlicher Fläche an zwei Hauptstraßen offensichtlich aus Sicht der angefragten Verantwortlichen und nicht erforderlich, weshalb für die Überprüfung bspw. auch der aktuellen der Situation vor Ort auch scheinbar in Bremen niemand zuständig ist.

 

Foto: (c) Patrick Sommer, www.pixabay.com
Foto: (c) Patrick Sommer, www.pixabay.com

Präsentation im Vorfeld: Keinerlei Nachfragen aus dem Beirat zu einem Sicherheitskonzept für das Winterdorf

 Die Maßnahmen zum aktuellen Winterdorf wurden im Vorfeld der Veranstaltung auch im Beirat Findorff vorgestellt. Wurde auf der Vorstellung des Veranstalters der Planungen des Winterdorfs 2025/2026 wenigstens im zuständigen Fachausschuss zum aktuellen Sicherheitskonzept nachgefragt?

 

Wir lesen dazu im Protokoll zu Sitzung vom 28. August 2025: »Ein Mitorganisator des Findorffer Winterdorfs erklärt einige neue Punkte im bereits gestellten Bauantrag für das Findorffer Winterdorf 2025/2026. … Der „Bahnhof“ zieht auf die vordere Wiese und wird auf ca. 60 cm hochgebaut, um weitere Flächenverdichtung zu vermeiden. Dadurch entsteht ein neuer „Marktplatz“, auf dem Sitzhütten aufgebaut werden, aber auch Platz für temporär wechselnde Aktivitäten ist. Im November und Dezember werden dort wahrscheinlich 6 weitere Anlaufflächen als Entlastung für die Stände aufgebaut, für den Januar wird über eine Eislauffläche für Spiel und Spaß nachgedacht. Letztes Jahr gab es kaum Beschwerden. … Der Beirat bedankt sich und stellt heraus, dass die Organisation des Findorffer Winterdorfs ein Gewinn für den Stadtteil ist.« 

 

Über Nachfragen von Mitgliedern aus dem Beirat zum Sicherheitskonzept lesen wir nichts. 

 

Remember Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Hier fuhr ein Mann dort mit einem SUV durch die Menge der BesucherInnen. Sechs Menschen wurden getötet und 300 verletzt. Fotos dokumentieren während der Gerichtsverhandlung, wie das möglich war: »Auf dem ersten sind bunte Betonklötze zu erkennen, die den Weihnachtsmarkt von der Straße abtrennen. Doch direkt an der Ampel für Fuß­gän­ge­rIn­nen fehlen sie. Durch diese Lücke lenkte der Täter seinen Mietwagen in die Menschen.«

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Die nächste öffentliche Sitzung des zuständigen Fachausschuss im Beirat Findorff ist am Dienstag, den 2. Dezember 2026. JedeR kann hingehen und nachfragen. Das Thema »Sicherheit rund um das Winterdorf« steht bisher nicht auf der Agenda. 

 

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